Funkzeugnis LRC

Das allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) berechtigt auf Sportbooten zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten.

Sobal eine GMDSS-fähige Kurz- oder Grenzwellen-Seefunkanlage oder eine Inmarsat-Satellitenanlage an Bord ist, ist erforderlich dass der Schiffsführer im Besitz dieses Funkzeugnisses ist.

Das Funkzeugnis LRC ist unbefristet und international gültig.

Voraussetzungen

Für den Erwerb des Funkzeugnis LRC müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)

Kursinhalte Theorie

Im Kurs werden folgende Themen behandelt, die dann in der Prüfung abgefragt werden:

  • Alle Kenntnisse des SRC
  • Kurzwelle, Grenzwelle
  • Betriebsarten Funkfernschreiben, Faksimile, Daten
  • Telekommunikation über Stallit, Inmarsat
  • Weltweite Geographie, insbesonder Hauptschifffahrtswege mit den dafür zutreffenden Nachrichtenübertragunsgwegen

Kursinhalte Praxis

  • Zusätzlich zu den Fertigkeiten des LRC werden folgende Themen behandelt, die dann in der Prüfung gefrodert werden:
  • Bedienen von Funktelex-Einrichtungen
  • Bedienen von Inmarsat-Einrichtungen und Verkehrsabwicklung
  • Navtex
  • Seenotfunkbaken (EPIRB)